Notarielle Online-Verfahren – die eID als Ihr sicherer Ausweis im Internet

Allgemein November 12, 2024

Kommunen und Behörden bieten in vielen Fällen Online-Zugänge für die bequeme Abwicklung von Meldepflicht, Fahrzeugzulassung & Co. Und auch Notare sind für Sie zeitsparend über das Internet erreichbar – auch dank eines sicheren Identifikationsverfahrens.

Normalerweise können Sie sich durch Vorlage Ihres Personalausweises mit Lichtbild zuverlässig legitimieren. Hierzu stehen sich regelmäßig zwei Personen in Präsenz gegenüber, was allerdings im Internet nicht praktizierbar ist. Um auch online eine sichere Identifizierung zu erreichen, wurden verschiedene Verfahren entwickelt. Eines davon ist das Video-Ident-Verfahren. Es ermöglicht das Vorzeigen des Ausweises auch in Online-Meetings: Bei dem recht verbreiteten Verfahren ist die Teilnahme an einer Videokonferenz erforderlich, bei der man den eigenen Personalausweis neben das Gesicht in die Kamera hält und spezielle Anweisungen seines Gegenübers befolgt. So können online etwa Konten eröffnet oder Verträge geschlossen werden.

Allerdings lässt sich das Video-Ident-Verfahren nach Informationen des Chaos Computer Clubs manipulieren, was es letztlich zu einem umständlichen, vor allem aber unsicheren Identifikationsverfahren macht. Es empfiehlt sich daher möglicherweise nicht, an diesem Verfahren teilzunehmen. Den deutschen Krankenkassen wurde seine Anwendung beispielsweise verboten.

Alternativ gibt es eine vom deutschen Staat zur Verfügung gestellte Lösung. Sie basiert auf dem Chip, über den seit 2010 ausgestellte Personalausweise verfügen, ist datenschutzkonform und gilt als sehr sicher. Trotz ihrer Vorteile wird diese sogenannte eID bislang noch viel zu selten zur Online-Identifizierung genutzt. In den ersten Jahren nach ihrer Einführung fehlten einfach die Anwendungsmöglichkeiten. Inzwischen gibt es sie – unter anderem auch im notariellen Online-Verfahren, an dem Sie per eID-Chip teilhaben können. Seit 2022 kann online die Gründung einer GmbH beurkundet werden, nachdem sich die Beteiligten mit ihrer iID ausgewiesen haben. Und auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind mit der komfortablen Identifizierung unkompliziert möglich. Sie möchte alle eID-Anwendungsmöglichkeiten kennenlernen? Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.

Damit die eID zur Online-Identifizierung genutzt werden kann, muss diese Funktion aktiviert sein. Außerdem ist die Vergabe einer sechsstelligen PIN erforderlich. Sollten Sie einen nach 2017 ausgestellten Personalausweis haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen – die gewünschte Funktion ist dann bereits automatisch aktiviert. Ansonsten können Sie die eID kostenfrei in einem Bürgerbüro oder -amt freischalten lassen sowie eine neue PIN beantragen, sollten Sie die alte vergessen haben.

Für den Einsatz der eID benötigen Sie Ihr Smartphone und die „AusweisApp“.

Damit Sie auch am notariellen Online-Verfahren teilnehmen können, laden Sie bitte die „Notar“-App der Bundesnotarkammer aufs Handy. Die Identifizierung erfolgt dann, indem Sie Ihren Personalausweis vor das Handy halten und die PIN der eID in die APP eingeben. Die App “Notar“ liest daraufhin Ihre Daten aus dem Chip des Personalausweises aus und übermittelt Sie mit Verschlüsselung. Bei allen Fragen rund um die notariellen Onlineverfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.