Konflikte in Ehen, bei Erbschaftsauseinandersetzungen oder zwischen Geschäftspartnern können sich innerhalb der Streitparteien festsetzen und lassen sich dann von innen heraus kaum noch lösen. Jedoch kann die Hilfe eines Notars zur Entschärfung, wenn nicht zur gänzlichen Problemlösung beitragen. Als Träger eines   öffentlichen Amtes sind wir nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz in der Lage, konstruktive Unterstützungsarbeit zu leisten. Beraterisch suchen wir nach einer möglichst einvernehmlichen Lösung von schwelenden Konflikten oder versuchen durch unsere fachliche Betreuung, die Beweggründe für einen Streit schon im Vorfeld auszuräumen. Ist der Konflikt dennoch ausgebrochen, stehen wir beiden Seiten als unparteiischer Schiedsrichter zur Verfügung mit dem Ziel, eine verträgliche Entscheidung herbeizuführen.

Was nicht übersehen werden sollte: Substanzielle Streitigkeiten belasten nicht nur zwischenmenschliche Verhältnisse und den Emotionshaushalt – sie können auch vor Gericht gelangen und horrende Kosten verursachen. Indem ein Notar hinzugezogen wird, lassen sich solche Drucksituationen vermeiden. Jeder Notar legt sein Eingreifen darauf an, streitvermeidend einzuwirken. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von Vertragsabschlüssen, denen wir von der einleitenden Beratung bis zur Beurkundung das Konfliktpotenzial nehmen.

Notare sind außer den formalen Vorgaben des Beurkundungsgesetzes gesetzlich verankerten Pflichten zur Aufklärung, Prüfung und Belehrung unterworfen. Diese helfen, einen zweifelsfreien Vertragsschluss zu erzielen, an dessen Ende eine notarielle Urkunde steht, die keine Fragen offenlässt. Sie ist eine öffentliche Urkunde mit Beweiskraft, aber auch ein Vollstreckungstitel, mit dem das Einschalten von Gerichten vermieden wird.

Dabei kommt der Streitlösung auch die gesetzliche Stellung des Notars als unparteiischer Betreuer zugute. Das unterscheidet uns beispielsweise von Rechtsanwälten. Wir treten unabhängig auf und gehen auf alle Vertragsparteien im Bestreben nach einem Interessenausgleich zu.

Anders als etwa ein vor Gericht ausgetragenes Verfahren kennt die notarielle Schlichtung keine Sieger oder Unterlegene. Die Streitparteien selbst kommen zu einem Ergebnis, das ihnen von keiner anderen Instanz aufgezwungen wird. Jedoch kann eine Schlichtungsvereinbarung wie ein Gerichtsurteil unmittelbar vollstreckt werden – nur dass das Hinzuziehen eines Notars zumeist schneller, kostengünstiger und auch unbürokratischer abläuft. Weil ein Schlichtungsverfahren die Verjährung unterbricht, können Sie zudem wertvolle Verhandlungszeit gewinnen.

Schlichtende Unterstützung vonseiten eines Notars betrifft nicht nur Vertragsstreitigkeiten. Auch in anderen Fällen kann eine Mediation angebracht sein, wie das Schlichtungsverfahren zum Beispiel bei Konflikten mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Bezügen auf Familienebene genannt wird. Die Prinzipien der Unparteilichkeit und Unabhängig gelten hier ebenso. Und auch bei der Mediation suchen wir nach einer Lösung, die alle Beteiligten als tragfähig akzeptieren können.