Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie ist allein wegen des finanziellen Volumens eines der wichtigsten Geschäfte überhaupt, die man im Leben abschließt. Dabei müssen meist große Vermögenswerte eingesetzt werden. Und oft ist die Transaktion mit der Aufnahme eines Darlehens verbunden.

Für eine fachlich sachgemäße Beratung in Immobiliengeschäften bedarf es der Mitwirkung eines Notars. Mit notarieller Beratung vermeiden Sie als Käufer oder Verkäufer versteckte Risiken und können sich auf einen rechtlich ausgewogenen Vertrag stützen. Ein Notar kümmert sich überdies um die erforderlichen Dokumente und ihm obliegt die Überwachung der korrekten Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Rechtzeitig vor der Beurkundung sollte die Finanzierung gesichert sein. Nachdem sich Käufer und Hausbank einig sind, ist auch hier ein Notar wichtig: Er kann mit dem Verkäufer vereinbaren, zu welchem Auszahlungszeitpunkt der Kaufpreis fällig ist. Wenn bei Vertragsschluss die Finanzierung in den Detailfragen steht, beurkundet der Notar das zur Absicherung des Darlehens ihn Anspruch genommene Grundpfandrecht als Hypothek oder Grundschuld.

Daneben gibt es weitere notarielle Leistungen, die die Transaktion sicherer machen. So kann der Notar verhindern, dass dem Käufer nach bezahltem Kaufpreis die Immobilie womöglich vorenthalten wird. Oder aus anderer Perspektive: dass der Verkäufer seine Immobilie ohne bezahlten Kaufpreis verlieren könnte. Neben der Regelung solcher Härtefälle stimmt der Notar im Allgemeinen die Ziele der Vertragsbeteiligten ab und setzt Sie in Kenntnis über die Möglichkeiten, wie die Transaktion entsprechend zu regeln wäre. Darauf beruht dann der von ihm sachlich korrekt gestaltete Kaufvertrag.

Die Erstellung eines Kaufvertrags ist auf die spezifischen Besonderheiten der Immobilie zugeschnitten – sei es eine Eigentumswohnung, ein Ein-oder Mehrfamilienhaus, ein Bauplatz oder auch der Erwerb eines Erbbaurechts. Wenn der Verkäufer als Bauherr auf einem Grundstück oder einem Grundstücksanteil fungiert, handelt es sich um einen Bauträgervertrag. Auch dieser erfährt eine besondere sachliche und gestalterische Würdigung durch den Notar.

Grundsätzlich sind wir Notare bei einem Kaufvertrag über eine Immobilie mit der Klärung dieser Punkte betraut:

Wichtige Hinweise und Merkblätter: