Schenken
Wenn die Erbfolge vorweggenommen wird:
Die Vorteile von Schenkungen.
Sei es die Überlassung einer Immobilie, die Übertragung von Grundeigentum, von Erbanteilen oder die Regelung der Unternehmensnachfolge an die nächste Generation – eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten als Schenkung macht in vielen Fällen Sinn, etwa als vorweggenommene Erbfolge.
Schenkungen wie auch einhergehende Erb- und Pflichtteilsverzichte unterliegen komplexen rechtlichen Verhältnissen und bedürfen der notariellen Beurkundung. Als Notare eben wir Ihrer Schenkungsabsicht den Weg. Um spätere Konflikte zu vermeiden, möchten wir Sie aber grundsätzlich darauf hinweisen, dass eine Vermögensübergabe nur an einen Übernehmer erfolgen sollte, der die dafür nötige Reife mitbringt und Ihr Vertrauen vollauf rechtfertigt.
Notarielle Hilfe beim Abwägen des Für und Wider
Bei einem Beratungsgespräch klären wir, welche Form der Zuwendung auch unabhängig von steuerlichen Vorzügen oder Nachteilen für Sie besser passt: die lebzeitige Übertragung oder womöglich doch die letztwillige Verfügung. Denn bei einer Übertragung zu Lebzeiten wären spätere Rückforderungen nur schwer realisierbar. Diese können allerdings – unter bestimmten Voraussetzungen – Teil des Übertragungsvertrag sein. Indes können auch die Vorteile der Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten überzeiten:
- Wenn Eltern ihren Grundbesitz bereits zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen, wird diesen der Start einer beruflichen Karriere oder die Gründung eins Hausstands zu optimalen Bedingungen ermöglicht.
- Der Übertragungsvertrag kann die Versorgung des Veräußerers absichern.
- Wenn die steuerbaren Vorgänge zeitlich verteilt werden, lassen sich die Freibeträge der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer mehrfach nutzen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können die Pflichtteilsansprüchedes Erwerbers sowie von dritten Personen vertraglich eingeschränkt werden.
Die vielen Möglichkeiten eines Übertragungsvertrags
Die Gründe und vertraglichen Gestaltungsräume von Grundstückszuwendungen sind mannigfaltig. So können im Hinblick auf den Übergeber beispielsweise Wohnrechte eingeräumt sowie Abstandszahlung oder eine Pflegeverpflichtung vereinbart werden. Noch viele weitere Möglichkeiten des Ausgleichs sind denkbar. Wie auch immer der Übertragungsvertrag gestaltet wird – als Notare unterstützen wir Sie dabei, einen Vertrag passgenau auf Ihre Bedürfnisse zu erarbeiten.