Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, sind produktspezifische sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse allein nicht ausreichend. Bereits die Unternehmensgründung, erst recht die Planung weiterer Schritte auf dem Markt oder schließlich die Nachfolgeregelung sind an rechtliche Fragen gebunden, die in den allermeisten Fällen eine kompetente rechtliche Beratung erfordern. Um Probleme für die Stabilität der Firma zu vermeiden, kann das Hinzuziehen eines in diesen Dingen erfahrenen Notars die sicherste Lösung sein.

Bereits bei der Wahl stellen sich umfangreiche Fragen, bei denen der Notar sein Wissen einbringen kann, um beispielsweise bereits im Vorfeld Haftungsfragen klären zu können.

Im nächsten Schritt steht regelmäßig die Wahl eines zulässigen Firmennamens an, unter dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und auf dem Markt aktiv wird. Neben einer markanten Kennzeichnung innerhalb des Wettbewerbs kommt es hier auch auf markenrechtliche Belange an, um Urheberschaftsstreitigkeiten mit anderen Unternehmen auszuschließen.

Ein Handelsregistereintrag ist bei Änderung der Geschäftsverhältnisse eines Unternehmens regelmäßig verpflichtend, etwa bei einem Wechsel der Geschäftsführung, Änderung der Firma, des Unternehmenssitzes oder der Gesellschafter. Um solche und weitere eintragungspflichtige Sachverhalte beim Handelsregister anzumelden, ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Wir Notare arbeiten den Text dieser Anmeldung aus und überwachen deren korrekte Eintragung. Zudem beraten wir Unternehmen zu allen Fragestellungen rund um diesen Eintrag. Sollten Zweifelsfragen auftreten, werden diese mit dem Registergericht geklärt.

Unternehmenszusammenschlüsse, die Umwandlung in eine andere Rechtsform, der Verkauf von Unternehmensanteilen oder die Aufspaltung der Firma sind anspruchsvolle rechtliche Vorgänge, bei denen in vielen Fällen von Rechts wegen ein Notar beraterisch hinzugezogen werden muss.

Eine nicht frühzeitig geklärte Unternehmensnachfolge kann den Familienbetrieb in Schieflage bringen, bei der Marktanteile und Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die Nachfolgeregelung sichert daher neben der Versorgung des scheidenden Chefs auch eine stabile Unternehmensentwicklung. Ein geeigneter Nachfolger sollte daher möglichst noch in der aktiven Phase des in den Ruhestand gehenden Vorgängers in betriebliche Prozesse eingebunden und mit Führungsverantwortung ausgestattet werden. Die gelungene Nachfolgeregelung berührt auch Themenbereiche wie eine testamentarische Anordnung in Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, um die Firma vor allen Eventualitäten zu schützen. Ohne sachverständige Beratung durch einen Notar wäre dieser meist nicht einfach zu bewältigende Übergang der Firmenleitung auf die nächste Generation vielen Risiken ausgesetzt.